Bei einem Handicap oder neurologischen Erkrankungen wie z.B. Multipler Sklerose oder Morbus Parkinson kann ein zuverlässiges Darmmanagement die Lebensqualität unterstüt-zen. Unter bestimmten Voraussetzungen werden dazu Lecicarbon® Abführzäpfchen von den Krankenkassen bezahlt.
Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin, ihrem Arzt, wenn bei Ihnen eine der unten aufgeführ-ten Indikationen und damit eine Verordnungsfähigkeit vorliegt.
Verordnungsfähigkeit
Lecicarbon® ist als apothekenpflichtiges Abführmittel (OTC Präparat) zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung bei folgenden Indikationen verordnungsfähig*:
* Wichtiger Hinweis für die Ärztin, den Arzt: Die Indikation muss in der Patientenakte, jedoch nicht auf dem Rezept vermerkt sein!
Lecicarbon® E für Erwachsene ab 12 Jahren
PZN 04018681 (10 Stück)
PZN 04018818 (30 Stück)
PZN 04018882 (100 Stück)
Lecicarbon® E/K/S CO2-Laxans
Anwendungsgebiete: Zur kurzfristigen Anwendung bei verschiedenen Ursachen der Stuhlverstopfung, z. B. bei schlackenarmer Kost oder mangelnder Bewegung sowie bei Erkrankungen, die eine erleichterte Stuhlentleerung erfordern. Zur Darmentleerung bei diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen im Enddarmbereich. Kann auch zusätzlich angewendet werden, wenn vorher andere Abführmittel erfolglos genommen wurden. Enthält (3-sn-Phosphatidyl)cholin (Sojalecithin). Packungsbeilage beachten.
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
athenstaedt, D-35088 Battenberg (Eder), CH-Brunnen